Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

GELTUNGSBEREICH

Alle Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen, Auskünfte u. ä. erfolgen ausschließlich im Sinne unserer nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, sofern sie nicht mit unserer schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Soweit der Vertragspartner Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte.

WIDERRUFSBELEHRUNG


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PETER MENK SOUVENIRS, Bruchweg 36, D-27389 Fintel, Tel: +49 4265 953 238, Fax:+49 4265 487, E-Mail: info(AT)menk-souvenirs.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesendet haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an PETER MENK SOUVENIRS, Bruchweg 36, D-27389 Fintel zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
Sie es zurück.)

  • An: PETER MENK SOUVENIRS, Bruchweg 36, D-27389 Fintel

  • Hiermit widerrufe/n ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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  • Bestellt am (*)/erhalten am (*)

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  • Name des/der Verbraucher/s

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  • Anschrift des/der Verbraucher/s

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  • Unterschrift des/der Verbraucher/s (nur bei Mitteilung auf Papier)

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  • Datum

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(*) Unzutreffendes streichen


ANGEBOT UND VERTRAGASABSCHLUSS

Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Angaben, Abbildungen und Zeichnungen sind lediglich als Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung anzusehen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen bzw. technische Verbesserungen darstellen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehen Zwecke nicht beeinträchtigen. Unsere Angebote sind freibleibend und werden erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Durch unsere Mitarbeiter mündlich, fernmündlich oder fernschriftlich abgegebene Erklärungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
Weicht nach Auffassung des Vertragspartners unsere Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, hat er unverzüglich nach Erhalt, spätestens binnen einer Woche nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung, schriftlich die vermeintlichen Abweichungen zu bemängeln, da ansonsten die Auftragsbestätigung als richtig und beiderseits als verbindlich gilt.
Nachträgliche Änderungswünsche des Vertragspartners, die nach Stand der Auftragsarbeiten Mehrkosten verursachen, werden von uns nur gegen Berechnung dieser Mehrkosten und Verlängerung der Lieferfrist ausgeführt. Diese Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

PREISE

Unsere Preise verstehen sich netto ab unserem Werk/Lager Lüneburg bzw. unserer Vertragspartner zzgl. Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in EURO.
Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebots beim Vertragspartner. Bei Aufträgen mit Lieferung and Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Vertragspartners einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Vertragspartner berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Vertragspartner wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/ übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Vertragspartner veranlasst sind, werden berechnet.
Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung die Material- oder die Lohnkosten in unserem Lieferwerk, bzw. Zölle und sonstige Verkaufssteuern oder Verkaufsabgaben, sind wir im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses oder wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, zur Erhöhung der Preise nach berechtigt.
Gleiches gilt, wenn die Lieferung vom Vertragspartner nicht binnen 4 Monaten nach Vertragsabschluss abgerufen wird oder aus Gründen, die im Risikobereich des Vertragspartners liegen, nicht zu den bei Vertragsabschluss vorgesehenen Bedingungen erfolgen kann.
Des Weiteren behalten wir uns eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist bzw. Wechselkursbedingte Preisanpassungen nötig sind.
Bei einer Preissteigerung von mehr als 10 % ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.

LIEFERUNG / VERSAND

Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Eingang der vom Vertragspartner zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmtem Zeitraum bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe.
Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster u. ä. durch den Vertragspartner ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Vertragspartner bis zum Tage des Eintreffens einer Stellungnahme. Verlangt der Vertragspartner nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar mit der Bestätigung der Änderung.
Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder bei Versandunmöglichkeit eingelagert wird.
Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz getroffener Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten, gleich, ob sie in unserem Vertrieb oder bei unserem Vorlieferanten eintreten, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung unter Berücksichtigung einer angemessenen Anlaufzeit.

Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung oder von Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Ein derartiger Rücktritt berührt unsere Ansprüche aus etwaig erfolgten Teillieferungen nicht.
Der Vertragspartner ist zu einem Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt, wenn wir nicht innerhalb einer angemessenen Frist erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder eine Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist garantieren können.
Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferzuges ist der Vertragspartner zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens 3 Wochen verstrichen ist. In diesem Fall kann der Vertragspartner, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettowertes derjenigen Lieferung, mit der wir in Verzug sind, verlangen.

Sowohl Schadensersatzansprüche des Vertragspartners wegen Verzögerung der Lieferung, als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über vorgenannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Werden Versand- oder Zustellung auf Wunsch des Vertragspartners um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, können wir dem Vertragspartner für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % berechnen. Der Nachweis höherer oder niedriger Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
Die Wahl von Versandart und -weg behalten wir uns vor, wenn nichts anderes in der jeweiligen Bestellung vereinbart ist. Eine Transportversicherung wird nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Vertragspartners abgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig werden.

KORREKTUREN

Korrekturen gleich welcher Art, bezogen auf Texte, Farben, Formen, Dekore, auf Korrekturen von Lieferanschriften etc., bedürfen der Schriftform.
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Vertragspartner auf Satzfehler und sonstige Fehler sowie auf Richtigkeit der Dekorfarben und Dekorelemente zu überprüfen und druckfrei erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Vertragspartner übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vertragspartners.
Wird auf einen simulierten Proof oder ein Andruckmuster verzichtet, so erlischt jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Dekorfarben und Dekorelemente.

QUALITÄTSANFORDERUNG (IMPORTWARE)

Aufgrund der in den Herstellungsländern gegebenen Herstellungsmöglichkeiten für Keramik, insbesondere bei Massenproduktionen, gilt als Qualitätsmaßstab Dutzendware in herkömmlicher "Ofensortierung". Bei Ofensortierungsware sind generell nachfolgende leichte Fehler im keramischen Endprodukt vom Besteller zu akzeptieren und stellen keinen Reklamationsgrund dar: Nadelstiche, Glasurschlieren, Glasurfarbabweichungen, Glasurglanz-Toleranzen, Unreinheiten, Eisenflecken und Punzen. Unsere Muster geben den qualitativen Durchschnitt wider.

KERAMISCHER BUNTDRUCK

Ein 100%iges homogenes Druckbild und genaue Passer können wegen Toleranzen des zu bedruckenden Gegenstandes im Direktdruck nicht erzielt werden. Dadurch bedingte Abweichungen zur gestellten Farbkopie, simulierten oder unsimulierten  Andruckmuster sind deshalb vom Vertragspartner zu akzeptieren.
Bei der Dekoration mit keramischen Abziehbildern werden die Dekore per Hand auf das Porzellan aufgebracht, dadurch sind gewisse Toleranzen bezüglich der Passer-Genauigkeit (1 - 2 mm) zu akzeptieren und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

Keramische Buntdrucke sind nach DIN 12875 für mind. 250 farbverlustfreie Spülgänge spülmaschinengeeignet (die Haltbarkeit ist abhängig vom eingesetzten Spülmittel sowie vom Wasserhärtegrad).

Nicht für die Reinigung in der Spülmaschine geeignet sind dagegen die Zauberbecher Photo Mug’s. Aggressive Spülmittel können auch bei Handspülgängen die empfindliche thermische Farbschicht angreifen. Schäden, die auf solche zurückzuführen sind, sind nicht reklamationsfähig.

FARBWIEDERGABE

Keramische Buntdruckverfahren werden nicht nach Pantone- oder HKS-Skalen erstellt, sie lassen sich lediglich an diese angleichen. Auch aufgrund thermischer Einflüsse (Dekorbrand bei 840 °C) und den daraus resultierenden chemischen Reaktionen und additiver Farbmischung der Dekorfarben mit der darunter liegenden Glasur sind Dekor-Farbabweichungen nicht auszuschließen und stellen keinen Reklamationsgrund dar: Dekorbrand-Endergebnis-Farbabweichungen zur Farbkopie bis 30 % je nach Glasurfarbe, Dekorbrand-Endergebnis-Farbabweichungen zum im VIVA-Color erstellten IRIS-Proof bis 10 % nach Glasurfarbe. Höchste Farbtreue von Proof zu Dekorbrand-Endergebnis nur durch kostenpflichtigen Andruck (ab 500 Stück).

DRUCKFARBEN

Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren (Digital- u. keramischer Buntdruck etc.) können geringfügige Farbabweichungen vom Original sowie innerhalb der Auflage und zwischen Auflagendrucken vorkommen. Sie berechtigen nicht zur Mängelrüge.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Rechnung wird am Tag des Auslaufs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt.
Wird eine bestellte Ware nach Fertigstellung und vor der Auslieferung an den Vertragspartner bei uns oder bei unserem Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt.
Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum.
Bei neuen Vertragspartnern / Erstbestellern behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu fordern.
Bei Zielüberschreitungen tritt sofortiger Zahlungsverzug ein und damit sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 8 % -Punkten, wenn der Vertragspartner Unternehmer (§14 BGB) ist, bei Verbrauchern (§ 13 BGB) 5 % -Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz per anno zu berechnen.
Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Im Gegenzug ist der Vertragspartner ebenfalls berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch ausgeschlossen.
Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, werden alle unsere Forderungen gegenüber dem Vertragspartner sofort fällig.
Darüber hinaus sind wir berechtigt, unsere Lieferungen zurückzuhalten und dem Vertragspartner eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen oder Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist diesem nur gestattet, wenn es sich dabei um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur dann befugt, wenn ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die ERNST factoring GmbH, Tarpen 40, Gebäude 9, 22419 Hamburg geleistet werden, an die wir die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.

·       (Einkaufs-) Bedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.

ANNAHMEVERZUG

Kommt der Vertragspartner mit der Annahme in Verzug, so sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über die Ware zu verfügen oder den Vertragspartner mit angemessener verlängerter Nachfrist zu beliefern.
Unberührt davon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Sind wir zur Geltendmachung von Schadensersatz statt der Leistung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 50 % des Vertragspreises zzgl. Mehrwertsteuer vorbehaltlich eines von uns nachzuweisende Schadensersatzanspruchs. Der Vertragspartner ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Warenabrufaufträge gelten als Festaufträge und sind innerhalb einer Frist von einem Monat verbindlich abzunehmen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Werden vom Vertragspartner Abruftermine nicht eingehalten, sind wir berechtigt, dem Vertragspartner eine 3-wöchige Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf die Gesamtmenge vollständig zu liefern und zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu fordern. In jedem Fall sind wir nach Ablauf vorgenannter Frist berechtigt, ein angemessenes Lagergeld zu berechnen.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Menge bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Vertragspartner aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden.

Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Vertragspartner nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Vertragspartner hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung sämtlicher unserer Ansprüche die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nabenrechten an uns ab.
Auf unser Verlangen ist der Vertragspartner verpflichtet, uns unverzüglich alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Kunden des Vertragspartners erforderlich sind.
Erfolgt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Vertragspartners, und ist hiervon die Vorbehaltsware tangiert, so ist uns dies schriftlich unter Angabe aller erforderlichen Daten (Vollstreckungsorgan, Aktenzeichen) gegebenenfalls unter Beifügen von Vollstreckungsprotokollen mitzuteilen.

MÄNGELHAFTUNG

Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) 1 Jahr, gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) 2 Jahre ab Empfang der Ware.
Des Weiteren haften wir gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die wir zu eigenen Zwecken einsetzen, oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen haben.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen deshalb nicht zur Mängelrüge, insbesondere sind Minder- und Mehrlieferungen bis zu 10% vom Vertragspartner zu akzeptieren.
Auch ist bei der Herstellung von Keramikartikeln sowie ähnlicher Waren der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhaften Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der Verarbeitung oder im Druck liegt.
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, müssen vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen, wenn es bei ihm um ein Unternehmen im Sinne von § 14 BGB handelt, ansonsten spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Ablieferung bzw. wenn der Mangel bei unverzüglicher sofortigen Untersuchung nicht erkennbar war, eine Woche nach Entdeckung des Mangels schriftlich gegenüber uns geltend gemacht werden. Werden offensichtliche Mängel nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
Im übrigen bleiben die Paragraphen 377 und 378 HGB unberührt.
Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
Bei einer berechtigten, rechtzeitig erhobenen Mängelrüge behalten wir uns zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung gegen kostenlosen Austausch der vom Vertragspartner uns zurückgegebenen mangelhaften Waren vor (Nacherfüllung).
Der Vertragspartner ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und / oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist. Anspruch auf Schadensersatz besteht jedoch nur, soweit wir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf das negative Interesse beschränkt.
Schadensersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen.
Bei berechtigten Beanstandungen sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Andrucke) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Dateien) durch den Vertragspartner oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen nicht unserer Prüfungspflicht. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Vertragspartner vor Übersendung jeweils den neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Vertragspartner. Wir sind berechtigt eine Kopie anzufertigen.
Ansprüche des Vertragspartners gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur soweit, als der Vertragspartner mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
Im Rahmen des deutschen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sind aufgrund der im Produktionsbereich herrschenden klimatischen Bedingungen gewisse, aber vollkommen unbedenkliche Luftfeuchtigkeitsablagerungen an Kartonage und Ware zu akzeptieren.

OFFENER / VERDECKTER SCHADEN

Diese sind im Rahmen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen schriftlich anzumelden:

  • offener Schaden / Fehlmengen am Rollschein
  • verdeckter Schaden / Fehlmengen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware.
  • unsere Versicherung behält sich vor, Schäden direkt von Sachverständigen vor Ort zu begutachten

IMPRIMATUR (DRUCKERLAUBNIS)

Mit der Druckerlaubnis übernimmt der Vertragspartner die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler, die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage(n), Farbkopien, IRIS-Proofs, Andruckmuster oder gestellten Produktionsmuster ersichtlich sind. Farbschwankungen gemäß der üblichen Toleranzen im keramischen Buntdruck werden akzeptiert. Wir haften somit nur für Produktionsfehler.

ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG

In allen Fällen, in denen wir abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- und / oder Aufwendungsersatz verpflichtet sind, haften wir soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldungsunabhängige Haftung nach dem Produktionshaftungsgesetz.
Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Haftung insoweit jedoch außer in den Fällen des Satzes 1 auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden.

URHEBERRECHT

Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen und Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung bei uns.
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Vertragspartner verantwortlich.
Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seiner Auftragsrechte insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

HANDELSBRAUCH

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

ARCHIVIERUNG

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftraggeber nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorgenannten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Für übersandte / zur Verfügung gestellte Manuskripte / Vorlagen etc. wird keinerlei Haftung übernommen.

IMPRESSUM

Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unseren Firmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiter zu verwenden.

ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Lüneburg.
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Lüneburg.
Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem deutschen Recht. Dies gilt auch für alle Geschäfte und Verkäufe ins Ausland. Im Übrigen erkennt der Vertragspartner im Ausland diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ausdrücklich mit Auftragserteilung als vereinbart an.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg mit der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich übereinstimmt.

 

PETER MENK SOUVENIRS

Bruchweg 36
D-27389 Fintel
Tel: +49 4265 953 238
Fax:+49 4265 487
E-Mail: info(AT)menk-souvenirs.de

Inhaber: Matthias Röhrs